Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ergänzende Angaben

(1) In der Dienstbeschreibung sind die dienstrechtliche Stellung und die Verwendung des Gemeindebediensteten mit seinen wichtigsten Aufgaben anzugeben.

(2) Der Dienstbeschreibung ist ein Vorschlag für die Dienstbeurteilung anzuführen.