Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Den Gemeindebediensteten wird wie folgt eine besondere Zulage zum Gehalt einschließlich der in einem Hundertsatz zum Gehalt festgelegten Zulagen gewährt:

a) im Ausmaß von 0,15 % und danach

b) im Ausmaß von 6,40 Euro.