Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeindebeamten-Ruhebezug- und Versorgungsgenusszulagenverordnung, LGBl.Nr. 83/2024, außer Kraft.