Mitteilungspflicht
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Gemeindeverband alle Mitteilungen zu machen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Gemeindeverbandes notwendig sind.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitteilungspflicht
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Gemeindeverband alle Mitteilungen zu machen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Gemeindeverbandes notwendig sind.