Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistungen der Gemeinden

Die Leistungen der Gemeinden sind in derselben Höhe zu entrichten wie der Beitrag des Bürgermeisters nach . Sie sind gemeinsam mit dem Beitrag nach an den Gemeindeverband abzuführen.