Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ausscheiden aus dem Gemeindeverbandsausschuß

und Nachbesetzung frei gewordener Stellen

Scheidet ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Gemeindeverbandsausschusses aus seiner Funktion aus, so ist für die restliche Amtsdauer nach den Bestimmungen der , 12 und 13 ein neues Mitglied (Ersatzmitglied) zu wählen.