. Die Finanzprokuratur verständigt die geschädigte Person, ob ihr Ersatzanspruch anerkannt oder ganz oder zum Teil abgelehnt wird.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Finanzprokuratur verständigt die geschädigte Person, ob ihr Ersatzanspruch anerkannt oder ganz oder zum Teil abgelehnt wird.