Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geldstrafen und Geldbußen, die nach über Beamte aus den Planstellenbereichen des Bundesministeriums für Verkehr und der Post- und Telegraphenverwaltung verhängt worden sind, sind für „Freiwillige Aufwendungen für Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie für Zuwendungen und Kostenersätze sozialer Art zu Gunsten von Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung“ zu verwenden.