Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Evidenz

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat über die ausgestellten Ausnahmebewilligungen () und Zulassungsbescheinigungen () eine Evidenz zu führen, in der die im und bezeichneten Daten enthalten sein müssen.