Evidenz
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat über die ausgestellten Ausnahmebewilligungen () und Zulassungsbescheinigungen () eine Evidenz zu führen, in der die im und bezeichneten Daten enthalten sein müssen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Evidenz
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat über die ausgestellten Ausnahmebewilligungen () und Zulassungsbescheinigungen () eine Evidenz zu führen, in der die im und bezeichneten Daten enthalten sein müssen.