Übergangsbestimmungen
Um eine Ausnahmebewilligung nach bzw. die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung nach ist für Geländefahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits in Verwendung stehen, binnen 3 Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anzusuchen; sie können bis zur Erledigung des Ansuchens ohne Ausnahmebewilligung bzw. Zulassungsbescheinigung weiterverwendet werden.
