Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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An Pädagogische Hochschulen dienstzugeteilte Lehrpersonen

. Auf gemäß dienstzugeteilte Lehrpersonen und auf gemäß den und oder LLDG 1985 einer Pädagogischen Hochschule außerhalb der Praxisschule oder einer privaten Pädagogischen Hochschule außerhalb der Praxisschule, einem Studiengang, Hochschullehrgang oder Lehrgang gemäß dienstzugeteilte Lehrpersonen sind die bis 54e anzuwenden. Nicht anzuwenden sind auf diese Lehrpersonen und sowie .