Überleitung in den Militärischen Dienst
. Wird ein Beamter gemäß § 254 BDG 1979 in die Besoldungsgruppe Militärischer Dienst übergeleitet, so gilt hiefür mit folgenden Abweichungen:
1. , 2, 7 und 8 und Abs. 6 sind nicht anzuwenden.
2. Bei der Überleitung entsprechen die Verwendungsgruppen A 3 bis A 5 der Verwendungsgruppe M BUO.
