ABSCHNITT X
Beamte des Krankenpflegedienstes
Anwendungsbereich
. Dieser Abschnitt ist auf die Besoldungsgruppe der Beamten des Krankenpflegedienstes anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT X
Beamte des Krankenpflegedienstes
Anwendungsbereich
. Dieser Abschnitt ist auf die Besoldungsgruppe der Beamten des Krankenpflegedienstes anzuwenden.