Kaufkraftausgleichszulage
. Dem Beamten gebührt eine Kaufkraftausgleichszulage, wenn die Kaufkraft des Euro am ausländischen Dienst- und Wohnort des Beamten geringer ist als in Wien.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnenKaufkraftausgleichszulage
. Dem Beamten gebührt eine Kaufkraftausgleichszulage, wenn die Kaufkraft des Euro am ausländischen Dienst- und Wohnort des Beamten geringer ist als in Wien.