Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds

. Die Eingänge an Mitgliedsbeiträgen gemäß bis 3 sind dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds zuzuführen. Aus den Mitteln dieses Fonds sind die in den und 41 angeführten Aufgaben zu bestreiten.