Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weiterzahlung der Bezüge bei Dienstverhinderung

. Der Anspruch auf Weiterzahlung der Bezüge bei Dienstverhinderung richtet sich nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921.