Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Entlohnungs-, Einstufungs- und Vorrückungsbescheide

. Über den Anfall der Entlohnung als Aspirant sowie über die Einstufung in eine Gehaltsstufe und die Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe hat die Gehaltskasse von Amts wegen Bescheide zu erlassen.