Die Vertragsparteien können dieses Abkommen jederzeit im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen abändern. Änderungen treten gemäß in Kraft.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien können dieses Abkommen jederzeit im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen abändern. Änderungen treten gemäß in Kraft.