Vorgängige Absprache
Art und Umfang der Hilfeleistung werden von Fall zu Fall im Einvernehmen zwischen den in genannten Behörden abgesprochen, ohne dass sie auf Einzelheiten der Durchführung eingehen müssen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorgängige Absprache
Art und Umfang der Hilfeleistung werden von Fall zu Fall im Einvernehmen zwischen den in genannten Behörden abgesprochen, ohne dass sie auf Einzelheiten der Durchführung eingehen müssen.