Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Art der Hilfeleistung

Die Hilfe wird durch die Entsendung von Hilfsmannschaften oder einzelnen Helfern, durch die Sendung von Hilfsgütern oder auf andere geeignete Weise erfolgen.