Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Teil

Allgemeines, Überwachung und Biosicherheitsmaßnahmen

1. Abschnitt

Allgemeines

Anwendungsbereich

. Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Bekämpfung der Infektion mit den niedrigpathogenen Viren der Aviären Influenza.