Gefahrenkategorie III
Soweit Dienststellen und Dienststellenteile nicht der Gefahrenkategorie I oder II zugeordnet sind, werden diese der Gefahrenkategorie III (geringeres Gefährdungspotential) zugeordnet.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Gefahrenkategorie III
Soweit Dienststellen und Dienststellenteile nicht der Gefahrenkategorie I oder II zugeordnet sind, werden diese der Gefahrenkategorie III (geringeres Gefährdungspotential) zugeordnet.