Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gefahrenkategorie III

Soweit Dienststellen und Dienststellenteile nicht der Gefahrenkategorie I oder II zugeordnet sind, werden diese der Gefahrenkategorie III (geringeres Gefährdungspotential) zugeordnet.