. Für den Umgang mit entwicklungsfähigen Zellen gilt des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG), BGBl. Nr. 275/1992, in der jeweils geltenden Fassung.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für den Umgang mit entwicklungsfähigen Zellen gilt des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG), BGBl. Nr. 275/1992, in der jeweils geltenden Fassung.