Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. und 2, und 2, , , und 3, und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 10/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig treten die §§ 31 bis 33 samt Überschriften sowie die §§ 34 bis 36 außer Kraft.