. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über die Gebrauchsinformation für Arzneispezialitäten, BGBl. Nr. 570/1995, außer Kraft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über die Gebrauchsinformation für Arzneispezialitäten, BGBl. Nr. 570/1995, außer Kraft.