Eigener Wirkungsbereich
Die Angelegenheiten der Gemeinde nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die Angelegenheiten der Gemeinde nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.