Abschnitt I
. Das dem Bundeslande Wien im Jahre 1938 einverleibte Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich fällt, soweit es außerhalb der im angeführten Grenzen liegt, an das Bundesland Niederösterreich zurück.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt I
. Das dem Bundeslande Wien im Jahre 1938 einverleibte Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich fällt, soweit es außerhalb der im angeführten Grenzen liegt, an das Bundesland Niederösterreich zurück.