. Die durch die Gebietsänderungen erforderliche Auseinandersetzung zwischen dem Bundeslande Niederösterreich und dem Bundeslande Wien wird durch Vereinbarung zwischen den beiden Gebietskörperschaften geregelt.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die durch die Gebietsänderungen erforderliche Auseinandersetzung zwischen dem Bundeslande Niederösterreich und dem Bundeslande Wien wird durch Vereinbarung zwischen den beiden Gebietskörperschaften geregelt.