. Das dem Bundeslande Wien im Jahre 1938 einverleibte Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich fällt, soweit es außerhalb der im angeführten Grenzen liegt, an das Bundesland Niederösterreich zurück.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das dem Bundeslande Wien im Jahre 1938 einverleibte Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich fällt, soweit es außerhalb der im angeführten Grenzen liegt, an das Bundesland Niederösterreich zurück.