Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Im politischen Bezirk Hartberg werden folgende Gemeinden zu einer neuen Gemeinde vereinigt:

1. die Stadtgemeinde Hartberg mit den Gemeinden Eggendorf-Point, Habersdorf, Ring und Safenau zur Stadtgemeinde Hartberg;

2. die Gemeinden Sankt Johann in der Haide, Schölbing und Unterlungitz zur Gemeinde Sankt Johann in der Haide;

3. die Gemeinden Hopfau und Sankt Magdalena am Lemberg zur Gemeinde Sankt Magdalena am Lemberg;

4. die Gemeinde Schönegg bei Pöllau und Winzendorf zur Gemeinde Schönegg bei Pöllau.

(2) Im politischen Bezirk Hartberg werden folgende Gemeinden und Gemeindeteile zu einer neuen Gemeinde vereinigt:

1. die Gemeinden Flattendorf, Löffelbach, Mitterdombach und Schildbach mit der Katastralgemeinde Wenireith der Gemeinde Wenireith zur Gemeinde Hartberg Umgebung;

2. die Gemeinde Buch-Geiseldorf und die Gemeinde Wenireith ohne die Katastralgemeinde Wenireith zur Gemeinde Buch-Geiseldorf.

(3) Von der Gemeinde Schäffern wird die Ortschaft Sparberegg ausgescheiden und in die Marktgemeinde Pinggau eingegliedert. Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Verordnung festzulegen, welche Grundstücke (Grund- und Bauparzellen) in die Marktgemeinde Pinggau eingegliedert werden. Sie hat hiebei auf die geographische Lage und die Besitzverhältnisse Bedacht zu nehmen.