Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Genehmigung des Jahresabschlusses

Der geprüfte Jahresabschluss ist gemäß des Tiroler Tourismusgesetzes 2006 bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres der Vollversammlung zur Genehmigung und zur Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates vorzulegen.