Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entschädigung für Zeitversäumnis

. Die Entschädigung für Zeitversäumnis () bezieht sich, vorbehaltlich des , auf den Zeitraum, den der Zeuge wegen seiner Vernehmung außerhalb seiner Wohnung bzw. Arbeitsstätte bis zur möglichen Wiederaufnahme der Arbeit verbringen muß.