Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schonung erworbener Rechte Dritter

Bei der Handhabung der Aufsichtsmittel sind erworbene Rechte Dritter soweit zu schonen, als dadurch die Erreichung des Aufsichtszieles () noch gewährleistet erscheint.