Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Gemeindemitglieder und direkte Demokratie, Ehrungen

1. Unterabschnitt

Mitbewirkung und Mitbestimmung durch Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder sind alle Personen, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.