2. Abschnitt
Gemeindemitglieder und direkte Demokratie, Ehrungen
1. Unterabschnitt
Mitbewirkung und Mitbestimmung durch Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder sind alle Personen, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
Gemeindemitglieder und direkte Demokratie, Ehrungen
1. Unterabschnitt
Mitbewirkung und Mitbestimmung durch Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder sind alle Personen, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.