Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zuordnung der Dienstposten zu den Funktionsgruppen

Für die Zuordnung der im vorgesehenen Funktionsdienstposten zu den Funktionsgruppen II bis XIII gelten die Bestimmungen der GBDO.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.