Verschlechterungsverbot
Aufgrund einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen Ungunsten abgeändert werden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Verschlechterungsverbot
Aufgrund einer vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen Ungunsten abgeändert werden.