Aufbewahrung der Akten
Nach dem endgültigen Abschluss des Disziplinarverfahrens sind die Akten unter Verschluss aufzubewahren.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufbewahrung der Akten
Nach dem endgültigen Abschluss des Disziplinarverfahrens sind die Akten unter Verschluss aufzubewahren.