Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Mitteilungspflicht

Dem Gemeindeverband sind alle Bescheide, die eine Leistungspflicht des Gemeindeverbandes mit sich bringen können, unverzüglich zu übermitteln. Lasten, die dem Gemeindeverband aus der Unterlassung oder mangelhaften Erfüllung dieser Mitteilungspflicht erwachsen, sind ihm von der Gemeinde, die die Mitteilung unterlassen oder mangelhaft erstattet hat, zu ersetzen.