*) Anspruchsbegründende Nebenbezüge
Von den im in Verbindung mit des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 und im in Verbindung mit des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 genannten Nebenbezügen und Sonderzahlungen zu Nebenbezügen eines Gemeindebeamten begründen den Anspruch auf eine Nebenbezügezulage (anspruchsbegründende Nebenbezüge):
a) Überstundenvergütung,
b) Mehrleistungsvergütung und Sonderzahlungen zur Mehrleistungsvergütung,
c) Verwendungszulage und Sonderzahlungen zur Verwendungszulage,
d) Bereitschaftszulage,
e) Sonn- und Feiertagszulage,
f) Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen.
*) Fassung LGBl.Nr. 20/2005, 36/2017
