Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Vorschuss für Hinterbliebene

In berücksichtigungswürdigen Fällen kann einem Hinterbliebenen, der Anspruch auf Versorgungsgenuss hat, ein Vorschuss gewährt werden. Die Bestimmungen des des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 finden sinngemäß Anwendung.

*) Fassung LGBl.Nr. 20/2005