Verordnungen
Die Landesregierung hat vor Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes den Vorarlberger Gemeindeverband zu hören.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Verordnungen
Die Landesregierung hat vor Erlassung von Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes den Vorarlberger Gemeindeverband zu hören.