Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Zuständigkeit im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht

Über Beschwerden gegen Bescheide der Dienststrafkammer entscheidet das Landesverwaltungsgericht durch Senat.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013