Funktionsbezeichnung
Inhaber eines Funktionsdienstpostens sind berechtigt, eine Funktionsbezeichnung zu führen. Die Funktionsbezeichnungen ergeben sich aus . Weibliche Gemeindebeamte können die Funktionsbezeichnung in der weiblichen Form führen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
