Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teil IV

Sonstige Bestimmungen

— Änderungen

Änderungen dieses Abkommens treten für die Mitglieder, die sie annehmen, mit Annahme durch zwei Drittel der Organisationsmitglieder und für jedes weitere Mitglied mit Annahme durch dieses Mitglied in Kraft.