ANLAGE E
Liste der Gebiete, auf welche die in Artikel I Absatz 2 lit. d) erwähnten Präferenzabmachungen zwischen benachbarten Ländern angewendet werden
i) Chile einerseits und
1. Argentinien
2. Bolivien
3. Peru
anderseits.
ii) Uruguay und Paraguay.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ANLAGE E
Liste der Gebiete, auf welche die in Artikel I Absatz 2 lit. d) erwähnten Präferenzabmachungen zwischen benachbarten Ländern angewendet werden
i) Chile einerseits und
1. Argentinien
2. Bolivien
3. Peru
anderseits.
ii) Uruguay und Paraguay.