2. Abschnitt
Standards
Erfüllung der Standards
. Die in bis 7 sowie bis 11 festgelegten Standards gelten als erfüllt, wenn sie vom Netzbetreiber in 95% oder mehr der entsprechenden Fälle je Standard eingehalten werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
Standards
Erfüllung der Standards
. Die in bis 7 sowie bis 11 festgelegten Standards gelten als erfüllt, wenn sie vom Netzbetreiber in 95% oder mehr der entsprechenden Fälle je Standard eingehalten werden.