Kostenarten
. Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten im Sinne des sind:
1. Personalkosten und
2. Finanzierungskosten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kostenarten
. Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten im Sinne des sind:
1. Personalkosten und
2. Finanzierungskosten.