Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die für die theoretische Fahrprüfung erforderliche Ausbildung und die praktische Fahrausbildung (Berufsbildpositionen 27 und 28) sind im Rahmen eines Ausbildungsverbundes mit einer Fahrschule durchzuführen.