Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eingeschränkte Zusatzprüfung

. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Friedhofs- und Ziergärtner kann eine im Vergleich zu § 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Garten- und Grünflächengestaltung abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Fachgespräch. Für die Zusatzprüfung gilt sinngemäß.