Zuständigkeit
Zuständiges Organ zur Vertretung der Gemeinde in Ausbildungsverhältnissen nach diesem Hauptstück ist der Bürgermeister.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit
Zuständiges Organ zur Vertretung der Gemeinde in Ausbildungsverhältnissen nach diesem Hauptstück ist der Bürgermeister.